Die Reform des Steuerkredits für Nachhaltige Entwicklung

Publié le : 29/03/2017 10:48:11
Catégories : Hinweise & Ratgeber

Das Ministerium für Wohnungswesen und das Ministerium für Ökologie haben im Oktober 2013 eine große Kommunikationskampagne „Ich öko-renoviere, ich spare“ gestartet, um die französische Bevölkerung dazu anzuregen, energetische Renovierungsarbeiten in ihren Wohnungen zu unternehmen und um ihnen bei ihrem Vorgehen behilflich zu sein.

 

Somit wurden die 10 im Jahr 2013 bestehenden Sätze für den Steuerkredit für Nachhaltige Entwicklung durch nur 2 im Jahr 2014 ersetzt: 15 und 25% der Ausgaben in Ausrüstung und/oder Arbeitskosten können von den Steuern, abhängig von dem Einkommen der Haushalte und von der Art der Arbeit, abgezogen werden.

 

Der Satz von 15% betrifft die geleisteten Arbeitenmit einer einzelnen Verbesserungsmaßnahme (zum Beispiel die Montage eines Regulierapparates) und der Satz von 25% betrifft die geleisteten Arbeiten im Rahmen von mehreren Verbesserungsmaßnahmen, das heißt eine Kombination von mindestens zwei wirksamen Verbesserungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz der Wohnung verbessern.

 

Der Betrag der Steuergutschrift lässt sich somit leicht ausrechnen. Der Steuervorteil steigt für verschiedene Werkzeuge, insbesondere für deren Gebrauch für die Wärmeisolierung: Isolation von Glaswänden, Eingangstüren usw. und er gilt auch für die Art Werkzeuge für: die Auswechslung einer Holzfeuerstelle, die Installation einer Erdwärmepumpe oder einer thermodynamischen Wärmepumpe.

 

Dies ist also das richtige Jahr um Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung zu unternehmen und Ihren Energieverbrauch zu verringern.

 

Zögern Sie also nicht länger und suchen Sie folgende Rubriken auf Raumthermostat und Heizungsarmatur

Achtung: der Steuerkredit für Nachhaltige Entwicklung ist erst erhältlich nach Ausführung der Arbeit durch einen Vertragsfachbetrieb, finden Sie weitere Informationen auf der Webseite: www.rénovation-info-service.gouv.fr.



Ceux qui ont lu l'article ont également apprécié