Verordnungen und Vorschriften für die Temperaturregelung von Warmwasser

Publié le : 29/03/2017 10:39:07
Catégories : Armaturen , Warmwassergeräte

Das in sanitären Einrichtungen vorhandene Warmwasser kann Verbrennungsrisiken bergen. Ein schlechtes Temperaturmanagement kann ferner die Vermehrung von Legionellen fördern. In großen Mengen können diese Bakterien tödliche Krankheiten verursachen.

Um die Entwicklung von Legionellen zu reduzieren, Kontaminationsrisiken vorzubeugen und darüber hinaus die Gefahr von Verbrennungen am Entnahmepunkt zu vermeiden, rät das französische Gesundheitsministerium zu einem angemessenen Wärmemanagement sowie zu einer Überwachung der Warmwasserleitungen.

Warmwassersysteme finden in den Bereichen Haushalt und Sanitär Verwendung. Sie dienen insbesondere der Versorgung sanitärer Einrichtungen (z.B. von Duschkabinen, Badewannen, Waschbecken oder Spülbecken).

Warmwasser für den Hausgebrauch wird zumeist auf Temperaturen um die 55°C erwärmt. Das Wasser kann mithilfe eines Warmwasserbereiters bzw. Warmwasserspeichers und eines Heizkessels (z.B. eines Kombikessels) oder aber anhand von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. mithilfe thermischer Sonnenkollektoren) erhitzt werden.

Die Vorschrift vom 30. November 2005, welche den Erlass vom 23. Juni 1978 bezüglich ortsfester Wärmeerzeugungs- und Wasserversorgungsanlagen in Wohngebäuden, am Arbeitsplatz sowie in öffentlichen Gebäuden geändert hat, legt Folgendes fest:

  • Um die Gefahr von Verbrennungen zu vermeiden, darf die Wassertemperatur von Waschbecken, Duschen und Badewannen 50°C nicht übersteigen.
  • Im Leitungssystem muss eine Wassertemperatur von mindestens 55°C eingehalten werden.
  • Für Warmwassersysteme, die der Auftraggeber nach dem 15. Dezember 2006 erhalten hat, muss die Temperatur des Warmwasserverteilungsnetzes laut Vorschrift auf einer ausreichend hohen Temperatur (mindestens 50°C) gehalten werden.

Sie möchten die Wassertemperatur Ihres Waschbeckens prüfen? Um möglichst repräsentative Werte zu erhalten, empfiehlt die Agentur für regionales Gesundheitswesen (Agence Régionale de Santé, ARS), eine solche Untersuchung gegen 15 Uhr nachmittags vorzunehmen.

Verwenden Sie für das Ablesen der Temperaturwerte ein diesem Zweck entsprechendes Thermometer.

Zur Einhaltung dieser Vorgaben ist es laut ARS notwendig, Systeme zu verwenden, die der Regelung der Temperatur dienen und diese konstant halten. Hierzu zählen unter anderem Thermostatventile, Mischer und Mischbatterien.

 

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