Publié le :
24/03/2017 16:06:23
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Hinweise & Ratgeber
Vor jedem Einkauf müssen Sie darauf achten dass Ihr Rauchdetektor:
Laut dem französischen Gesetz müssen alle Wohnungen vor dem 8. März 2015 mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. In Frankreich sind Hausbrände jedes Jahr für hunderte an Toten verantwortlich. Die Verpflichtung der Montage eines Rauchmelders soll die Anzahl an Opfern stark vermindern. Im Falle eines Feuers werden alle Bewohner durch einen Signalton gewarnt.
Der Artikel 71 des Gesetzes Macron, präzisiert, daß sie die Eigentümer, die signiert einen Kaufvertrag von Rauchdetektoren vor dem 8. März 2015 haben, Geräte vor dem 1. Januar 2016 einrichten sollen. Diese Entscheidung rechtfertigt sich von der Tatsache, die das Gesetz ALUR vom 24. März 2014 die Finanzaufwendung der Einrichtung des Rauchdetektors des Besitznehmers dem Eigentümer der Unterkunft übertragen hat.
Das Gesetz Alur vom 24. März 2014 hält fest, dass der Kauf und die Montage des Rauchmelders zu Lasten des Besitzers fällt.Bei einer Vermietung muss der Eigentümer/Vermieter das ordnungsgemäße Funktionieren des Rauchmelders bei der Bestandsaufnahme prüfen. Während einem bestehenden Mietvertrag muss der Mieter den Melder unterhalten und kontrollieren. Der Mieter muss insbesondere regelmäßig die Batterien wechseln und den Melder regelmäßig testen. Falls nötig, muss er den Rauchmelder ersetzen. Allerdings wenn es sich um eine Saisonvermietung eines Heims, einer Dienstwohnung oder einer möblierten Wohnung handelt, fällt die Verpflichtung der Wartung zu Lasten des Eigentümers/Vermieters.
Es ist verboten Melder in gemeinsamen Bereichen der Wohngebäude anzubringen.
Nach der Montage eines Rauchmelders muss eine Bescheinigung verfasst und an den Versicherer gesendetwerden. Mit dieser Bescheinigungmüssen Sie keine Franchise übernehmen im Falle eines Feuers und je nach Versicherer können die Versicherungsprämien oder Beiträge sinken, falls Ihr Rauchmelder den geltenden französischen Normen entspricht.
Dies ist ein Bescheinigungsmuster das Sie an Ihren Versicherer schicken.
„Ich, der Unterzeichnete (Name, Vorname des Versicherten) ……………………………………
Inhaber des Vertrags Nr. (Vertragsnummer des Versicherten) ……………………… bestätige einen normierten Rauchmelder an folgender Adresse (Adresse des Versicherten) ……………… gemäß der französischen Norm NF EN 14604 angebracht zu haben.“
Datesignature
Für einen optimalen Schutz:
Für einen Basisschutz:
Montieren Sie den Rauchmelder nicht:
Wenn Sie Eigentümer sind, kann die Montage eines Rauchmelders von Ihnen selber durchgeführt werden. Für weiter Informationen über den Standort und die Montage des Rauchmelders, suchen Sie unser komplettes Informationsblatt und unser Montagevideo auf.
Zwei Modelle werden heutzutage verkauft: Rauchmelder und Kohlenmonoxid-Melder. In den Regalen befinden sie sich oft nebeneinander. Die Kohlenmonoxid-Melder warnen wenn ein Verbrennungsgerät (z. Bsp. Ofen, Heizkessel, Einsätze…) Kohlenmonoxid aufweist. Das Kohlenmonoxid ist ein farbloses und geruchloses Gas. Das Einatmen von Kohlenmonoxid kann tödliche Vergiftungen auslösen. Auch wenn die Montage eines Kohlenmonoxid-Melders angeraten ist, ist sie im Gegensatz zu den Rauchmeldern in Frankreich nicht obligatorisch!
Finden Sie unseren Kohlenmonoxid-Melder unter der Art.-Nr. 107002.
Bei Expertbynet haben wir ein Modell des autonomen Rauchwarnmelders, den Sie auf der Internetseite unter der Art.-Nr. (DAAF détecteur autonome avertisseur de fumée) 107008
finden können, ausgewählt.
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